Seit dem 01.01.2025 führt der Gesetzgeber in Deutschland schrittweise die verpflichtende Nutzung von E-Rechnungen im inländischen B2B-Geschäftsverkehr ein.
Im Rahmen dieser Gesetzesänderung gilt ab dem 01.01.2025 eine Empfangspflicht (abhängig von Ihrem Jahresumsatz) und spätestens ab dem 01.01.2027 eine Versandpflicht für E-Rechnungen.
Bitte informieren Sie sich über die genauen Details dieser Gesetzesänderung z.B. über die Website des Bundesministeriums der Finanzen.
Die neuen Gesetze führen auch bei Hoegner zu Veränderungen:
Kann Hoegner heute E–Rechnungen empfangen?
Schon heute können Sie Ihre Rechnung gerne per ZUGFeRD und XRechnung an uns senden.
Ab wann versendet Hoegner frühestens E-Rechnungen im neuen Format?
Ab dem 01.01.2027 werden sämtliche Rechnungen im Rahmen des B2B-Geschäftsverkehrs als E-Rechnung versendet. Der Versand erfolgt per E-Mail.Die E-Rechnung wird dabei in einem geeigneten elektronischen Format (ZUGFeRD) übermittelt.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich jederzeit gerne in der Buchhaltung unter 08031/4009640 melden.